Jetzt ist's raus, die Bagatellklausel ist nicht mehr, raus aus dem neuesten Gesetzesentwurf. Dies berichtet das Handelsblatt online. Großes Kino, wiedermal. Eben mal etwas für den Freund brennen ist nicht mehr.
Bisher gilt im Urheberrecht der Grundsatz, dass Kopien für den privaten Gebrauch erlaubt sind. Dafür wird beim Kauf von Vervielfältigungsgeräten und -medien auch automatisch eine Gebühr erhoben, die an die Rechteinhaber ausgeschüttet wird. Dabei soll es nach dem Gesetzesentwurf im Prinzip auch bleiben. Doch obwohl der Verbraucher die Gebühren weiter bezahlen muss, dürfen die Rechteinhaber gleichzeitig Privatkopien durch technische Kopierschutzmaßnahmen verhindern. Deren Umgehung ist auch strafbar, eine legale Privatkopie dann faktisch unmöglich.
Na na na na na na? Wer merkt die Ironie an der ganzen Sache? Na ja, wir zahlen ja auch so gerne für Leistungen, die wir gar nicht nutzen (oder nutzen dürfen). Es lebe das Urheberrecht. Was für ein Glück, dass wir in Deutschland keine Lobbyarbeit haben, die die Politik beeinflusst! Sonst wird es ja bei uns bald so sein wie in Frankreich, wo Peer-2-Peer-Software illegal ist. Da schreibt GameStar nämlich:
Dort (Frankreich) stellt ein gerade verabschiedetes Gesetz Peer-to-Peer-Software unter Strafe. Wer beim Herunterladen erwischt wird, muss 38 Euro pro Verstoß löhnen. [...] Der Vertrieb von Peer-to-Peer-Software wird allerdings mit Gefängnisstrafen und hohen Geldbußen bis zu 30.000 Euro geahndet.
Denen hat scheinbar noch niemand erzählt, dass die Lobbyisten keine Ahnung haben, und P2P-Software normalerweise auch für andere Sachen als illegales herumgeschiebe genutzt werden kann (und wird). Aber na ja, wir sind in Deutschland ja kein Lobby-Staat... Das kommt bei uns bestimmt nicht.
Es ist ja auch so viel einfacher, den schnellsten und elegantesten Weg zu gehen, um dem bösen Volk das illegale Getue auszutreiben. Wobei ich eins erwähnen sollte; den Lobbyisten vorzuwerfen, sie haben keine Ahnung ist grob fahrlässig. Denn die wissen ganz genau, was sie machen. Und sie lügen ja eigentlich auch gar nicht, wenn sie der Politik diese tollen Tipps für Gesetzesentwürfe etc. geben. Es ist halt nur eine sehr eingeschränkte Wahrheit, die sie vermutlich nicht einmal selbst glauben... Sozusagen eine wahrhaftig falsche Lügen-Wahrheit. Oder irgnedwie so.
Zu Gemüte führen sollte man sich dann aber schon auch noch, dass es in Frankreich dafür erlaubt ist, den Kopierschutz von CDs etc. zu umgehen. Also irgendwie ist dieses moderne Europa schon seltsam. Zu Recht stellt sich nämlich Mario Sixtus die Frage:
Hmmm, nehmen wir mal an, irgendwelche Ermittlungsbehörden würden irgendwann auf meiner Notebook-Festplatten etliche von DRM befreite Mediendateien finden. Würde es künftig nicht ausreichen zu sagen: "Klar habe ich die Kopierschutzmechanismen ausgehebelt. Das war aber auf meinem letzten Kurzurlaub in Frankreich."
Was dann? Was sagen die Juristen zu diesem Szenario?
Ist es nicht schön, in diesem einheitlichen Europa zu leben, wo es nicht nur keine Grenzen mehr gibt, sondern auch die Menschen frei sind und alle froh und glücklich sind? Viva Europa.
Leider steht das Gesetz in Frankreich ein wenig gegen die Vorgabe der EU... so meint Bundesjustizministerin Zypries:
Ich habe kürzlich meinen französischen Kollegen getroffen und teile seine Einschätzung, dass das gegen Europarecht verstößt, und er sagte mir, dass er sich dafür einsetzen werde, dass das französische Gesetz geändert wird.
Trotzdem, CDs werde ich weiterhin in Deutschland kaufen - also vermutlich immernoch knapp zwei pro Jahr - und dann ab damit nach Frankreich. Notebook nicht vergessen. Dann mal schnell den Kopierschutz umgehen und sich das ganze Gerümpel auf die Festplatte hauen... und et voilà, ich kann das alles endlich auf MP3-Player und PC nutzen. Es war nie einfacher, die multimediale Vielfalt zu nutzen.
In der Zwischenzeit berichtet auch golem.de und insgesamt kann man aber noch eine kleine Sache ergänzen, die einen doch ein wenig aufatmen lässt - aber bitte wirklich nur ein wenig, lasst die Anspannung ruhig da.
Zypries wies mehrfach darauf hin, dass es weiterhin die Entscheidung der Staatsanwaltschaften sei, ob sie derartige Verstöße in geringem Ausmaß verfolgen oder nicht. Nach Paragraf 153 der Strafprozessordnung kann die Staatsanwaltschaft auf eine Verfolgung verzichten oder das Verfahren einstellen, wenn die Schuld des Täters gering ist oder kein öffentliches Interesse an einer Verfolgung besteht.
von Peter [Gast]