Denn ein neues Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf sieht die Forenhaftung nur indirekt beim Betreiber der Foren - hier explizit von Meinungsforen.
Verantwortlich für die Beiträge seien deren Verfasser. Nur wenn der Betreiber eines Meinungsforums deren Identität nicht preisgeben kann oder will, kann der Geschädigte gegen Forenbetreiber vorgehen.
Wie gesagt handelt es sich hier um Meinungsforen. Forenbetreiber insgesamt sieht das OLG weiterhin für haftbar, hier dürfte sich also die Rechtsprechung weiterhin in dem Bereich bewegen, dass man für jeglichen Beitrag verantwortlich gemacht werden kann - solange nicht ein anderes Urteil dazu ergeht. Immerhin fallen jedoch fragwürdige Beiträge meist in "Meinungsforen" an, wobei auch der Begriff eines "Meinungsforums" sehr breit gefächert sein dürfte, da man alle Foren insgesamt für den Austausch von Meinungen nutzt. Was hier das Gericht als Grundsatz für die Gegebenheit eines Meinungsforums ansieht, bleibt fraglich.
So wird festgehalten, dass in einem Meinungsforum damit zu rechnen ist, dass geäußerte Meinungen nicht unbedingt die Meinung des Betreibers wiederspiegelt, der Betreiber des Forums also nur einen Meinungsmarkt anbietet - ähnlich Live-TV-Sendungen, bei denen bereits der BGH ein Grundsatzurteil gelegt hat.
Demnach tritt das Fernsehen als Veranlasser oder Verbreiter beispielsweise einer Live-Sendung zurück und trete nur als "Markt" der verschiedenen Ansichten und Richtungen in Erscheinung. Zwar setzt das Gericht Meinungsforen nicht mit Rundfunk und Presse gleich, sieht diese aber durchaus als einen Meinungsmarkt an.
In dem Urteil heißt es somit:
Gegen den Betreiber des Forums besteht deswegen in Anlehnung an die oben zitierte BGH-Rechtsprechung lediglich ein Anspruch auf Abrücken, also auf Distanzierung von dem Beitrag, während der Unterlassungsanspruch gegen den sich Äußernden geltend zu machen ist. [..]
Dafür spricht auch, dass der Streit, ob eine Meinungsäußerung zulässig ist, grundsätzlich zwischen demjenigen, der sie als eigene aufgestellt hat und demjenigen, der sich durch sie verletzt fühlt, ausgetragen werden sollte
Eine andere, nicht unbedingt unproblematische Sache haben die Richter jedoch mit ihrem Urteil auch angesetzt. Denn im Gegensatz zu einer Live-TV-Show könne man in einem Forum nicht sofort erkennen, wer die Meinung verbreitet, da sich die meisten nur hinter einem Pseudonym äußern. Darum muss der Betreiber des Forums die Möglichkeit bieten, die Identität des Äußernden preis zu geben, dazu reicht die IP nicht aus.
Es sei einem Forenbetreiber zumutbar, dass dieser die Identität und Adresse der Teilnehmer kennt, um diese im Streitfall an die angeblich Verletzten weiterzugeben. Der Betreiber habe die Möglichkeit, die Teilnahme an dem Forum von einer Registrierung abhängig zu machen, bei der jeder Teilnehmer seinen Namen und seine Adresse angeben muss und dann erst das Recht erhält, unter einem Pseudonym Beiträge zu verfassen.
Hier sehe ich aber eine sehr große Gefahr für einen Forenbetreiber und allgemein für die rechtliche Haftung. Denn der Datenschutz muss gegeben sein, und ob die Vorlage einer Identität ohne weiteres mit dem Datenschutz im Internet übereinbar ist, ist durchaus fraglich. Hier wird zwar somit für den Forenbetreiber ein Stein im Weg etwas verkleinert, aber ein weiterer sofort hinterhergelegt, wie ich finde.
Man muss also davon ausgehen, dass hier noch ein weiteres Urteil folgen könnte, welches sich noch genauer mit solchen Fällen befasst und wohl ein Grundsatzurteil sein dürfte. Denn vom OLG Düsseldorf selbst geht aus:
Eine Revision lassen die Richter explizit zu, da es sich um eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung handelt, die bisher höchstrichterlich noch nicht entschieden ist. Angesichts der Häufigkeit von Meinungsforen im Internet sei das Auftreten dieser Frage in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten.
Da bin ich mal gespannt, wie es weiter geht in dieser Sache.
Auch ein fader Beigeschmack erreicht wird durch die Tatsache, dass ein Forenbetreiber eigentlich schwer die Richtigkeit einer Adresse, die ihm ein User angibt - ohne größeren Aufwand, den man sich meist schwer leisten kann - zu validieren. In diesem Fall wird dann wohl damit argumentiert, der Forenbetreiber will oder kann die Identität nicht preisgeben, also haftet ab jetzt er für den beanstandeten Beitrag.
[via golem.de]
Trackback von: UrteilsBlog