Der kleine aber feine Unterschied

6.Juni 2006 . Angels Sin

Zwei Unternehmensnamen:
. Yello
. GoYellow

Und jetzt die Frage. Sollte man mal die manchmal etwas seltsame Aussprache mancher im englischen außen vor lassen, inwiefern klingen die beiden Namen gleich? Genau, im Bereich von Yello. Das wars aber auch. Beim zweiten kommt noch ein "Go" dazu und ein schönes, nett ausgesprochens "w" - a la ou. Aber nein, Yello ist der Name von GoYellow zu ähnlich am eigenen, man habe die Marke für eine gute Position am Markt missbraucht - also die von Yello. Ein Urteil, bei dem man eigentlich eher den Kopf schüttelt, als Verständnis hat.

Yello ist seit 1999 aktiv und ließ sich den Namen als Marke schützen. GoYellow ging erst 2004 an den Start. Zwischen beiden Firmenbezeichnungen gebe es eine Verwechslungsgefahr, urteilte das Gericht. GoYellow habe zudem auf den guten Ruf von Yello ausgebeutet, das "mit einer groß angelegten, preisgekrönten Werbekampagne zur bekanntesten Strommarke in Deutschland" geworden sei. Die Richter gingen laut dpa dabei davon aus, dass GoYellow gezielt unlauter vorging. [..]

Nun ja... wenn man unlauter vorgehen wolle, hätte man sich gleich Yellow genannt und darauf bestanden, dass das "gelbe" bei solchen Diensten immer verwendet wird (siehe Gelbe Seiten, die ebenfalls GoYellow an den Kragen Namen wollen).

Immerhin, bei GoYellow gehen die Lichter so schnell nicht aus, denn die wollen natürlich die Instanzen hochklettern - muss ja sein.

Das Urteil des Landgerichts München I ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Gegenüber anderen Medien bekräftigte GoYellow, man sei zuversichtlich, den Namen behalten zu können. [..]

Zugegeben, bei solchen Namensstreitereien haben die Gerichte manchmal nicht gerade einfaches Spiel, aber hier muss ich für mich persönlich eindeutig sagen, dass das Urteil unklug ist. Aber muss man halt englisch können, um weiter denken zu können...

PS. Soweit ich mich noch erinnern kann, dürfen Anbieter mit dem selben Namen existieren, solange sie in anderen Branchen tätig sind. Ach nee halt, das ist glaub ich bei großen Unternehmen anders - sowie bei Namen, die aus Wörtern des täglichen Lebens zusammengesetzt bzw. Fantasienamen... ^^

tags :: goyellowmarkenrechtlichesurteilyello

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goyelllow - going banans?
ein grund zum grün-ärgern für goyellow:Das Branchenverzeichnis GoYellow musste vor dem Landgericht München I eine herbe Schlappe hinnehmen und unterlag dem Stromanbieter Yello. Das Gericht untersagte GoYellow die weitere Verwendung...
geschrieben am 07.06.06 @ 10:53
Trackback von: problematik.net
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