z0mg, unser Rechtssystem ist ja manchmal sogar noch richtig für Überraschungen zu gebrauchen. Jetzt ist es also raus, das mit den Vorabprüfungen aller Kommentare (in Blogs und) Foren ist unzumutbar, also auch nicht durchführbar. Warum denn nicht gleich so.
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf (Az. I-15 U 21/06) muss ein Forenbetreiber erst ab Kenntnis rechtswidrige Äußerungen seiner Nutzer löschen. Ihm könne es nicht zugemutet werden, aktiv nach Rechtsverstößen zu forschen oder gar alle Beiträge zu überwachen. Allerdings müsse er im Einzelfall nachweisen können, "unverzüglich" nach Kenntnisgabe monierte Beiträge geprüft und gegebenenfalls gesperrt oder gelöscht zu haben. [..]
Somit sind wir wieder da angelangt, wo wir vor dem sehr fragwürdigen Urteil gewesen sind, nämlich bei der Annahme, dass erst nach Kenntnis gehandelt werden muss.
Allgemein hat das OLG eindeutig gezeigt, dass man sich mit der Materie mehr auskennt als manch ein Kollege und auch dementsprechend geurteilt hat. Denn so heißt es:
Eine allgemeine Pflicht, die zahlreichen auf seinem Internetforum existierenden Diskussionsforen mit ihren in die Tausende gehenden Beiträgen auf möglicherweise rechtswidrige Inhalte hin zu überwachen, würde den beklagten Forenbetreiber "in technischer, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht schlicht überfordern [..] und das Betreiben von Internetforen letztlich wegen der sich aus der Überwachungspflicht ergebenden Haftungsrisiken unmöglich" machen, so die Richter. [..]
So muss es sein. Denn unschöne Kommentare über jemanden löscht man grundsätzlich sofort, wenn man davon weiß, weil man die Problematik für die jeweilige Person/Firma/etc. versteht und auch nicht wirklich was entgegen sagen würde. Aber jeden Kommentar, jedes Posting, einfach alles überwachen, das geht einfach zu weit.