Das mit der Marke ist aber auch eine dolle Sache

19.August 2006 . Angels Sin

Ja is denn scho April? Hab ich mir zumindest gedacht. Jetzt mal ganz kurz erstmal hier entlang, damit ihr wisst, was pod im englischen Sprachgebrauch unter anderem bedeutet. Falls ihr es nicht schon gewusst habt, soll es ja geben.
Jetzt halten wir kurz fest:

Apple hat nach diversen US-Berichten eine Reihe von Markenrechtsstreitigkeiten rund um den Begriff "Pod" begonnen, da der Computer- und Unterhaltungselektronikhersteller befürchtet, seine Marke "iPod" könne durch die Verwendung des Begriffs "Pod" durch die Benutzung von Dritten verwässert werden. (golem.de)

Und jetzt will ich bitte von jemandem erklärt bekommen, wie man Markenrechtsstreitigkeiten um das Wörtchen pod beginnen kann, noch dazu bei min. einem Unternehmen, dass wirklich gar nichts mit iPod-nahen Produkten zu tun hat - "Das Unternehmen verkauft mit dem "Profit Pod" ein Gerät zum Datensammeln, die z.B. bei der Nutzung von Spielautomaten oder Warenautomaten anfallen."
Sorry, aber so geht das ehrlich nicht, Apple... Klar, wenn es dreister Missbrauch der Marke wäre - MP3-Player mit diesem Wort im Markennamen enthalten oder ähnliches - sollte man vorgehen. Aber nicht so, wie ihr es hier grad macht.

Ein anderer Fall mit Markennamen ist so gesehen noch viel skuriller. Denn derzeit versucht sich jemand damit, Abmahnungen zu schreiben an alle, die den Namen VirtualDub nutzen (bzw. die Software verlinken/Werbung dafür machen).

Ein offenbar nach weiteren Einnahmequellen suchender deutscher Webdesigner mahnt gerade aus Tschechien Webseiten-Betreiber ab, welche die etwa seit dem Jahr 2000 bekannte freie Video-Editing-Anwendung VirtualDub verlinken bzw. nennen. Auffällig ist dabei der geringe geforderte Schadensersatz, dass das Schreiben nicht von einem Anwalt kommt und die Wortmarke erst seit Ende Mai 2006 angemeldet ist. (golem.de)

Man soll die "Internet Dienstleistungen Kliemen" dadurch schädigen, da man auf Produkte konkurrierender Firmen verlinke bzw. Werbung für diese betreibe - dat Dingen ist jetzt eine eingetragene Wortmarke vom WebDesigner...
Dies kann nur als dreister Abzockversuch gewertet werden, da die Software VirtualDub unter diesem Namen auch schon seit mehreren Jahren entwickelt wird und zum Download angeboten wird - alles unter der GPL laufend. Soll man vielleicht darum darauf aufmerksam machen, dass die Widerspruchsfrist für die Anmeldung der Marke VIRTUALDUB noch nicht ausgelaufen ist?! Ach so, auch VirtualDub Mod ist natürlich betroffen. Haha, wäre ja gelacht, wenn man nur halbe Sachen macht. Der wehrte Herr hat aber die Marke Nandub vergessen. Auch sehr beliebt.
Man kann es ja auch darauf ankommen lassen, und VirtualDub ganz oft nennen und verlinken. Wird schon schief gehen - für den Abmahnwütigen.
Ich halte persönlich fest: Da hat wohl jemand zu heiß gebadet. Na ja, oder es stimmt sonst etwas nicht... Denn so leicht, wie es sich der Herr Kliemen?! macht, ist es nicht. Tja, böse auf die Schnauze gefallen, hoffentlich.

"So wird Herr Kliemen seinen Kuraufenthalt in Karlsbad wohl selbst bezahlen müssen und nicht die Fangemeinde der freien Videobearbeitungssoftware", so die Anwälte. "Als Tipp für diese(!) Abmahnung kann nur geraten werden, die Unterlassungserklärung nicht zu unterzeichnen und Herrn Kliemen die Freiheit zu lassen, sein vermeintliches Recht gerichtlich durchzusetzen. Sollte allerdings eine einstweilige Verfügung gegen einen Seitenbetreiber ergehen, ist auf jeden Fall dagegen vorzugehen, unter den oben genannten Bedingungen dürfte dies erfolgreich sein."

Don't mess with the community oder so...

» Neueres in Kategorie Ein Herr mit Namen D!
» Neueres im Blog Ein Herr mit Namen D!
« Älteres im Blog Spiele damals

Trackback (0)

Bisher keine Trackbacks für diesen Eintrag...
 
Kuroi Tenshi's darkness - Startseite