Auf das BGH ist ja doch noch verlass, mehr oder weniger ![]()
Die heimliche Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Dateien mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen aufgespielt wurde, ist nach der Strafprozessordnung unzulässig. Für diese "verdeckte Online-Durchsuchungen" fehle es an der für einen solchen Eingriff erforderlichen Ermächtigungsgrundlage, entschied der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 31. Januar 2007 (Az StB 18/06).
Quelle: golem.de
Na, wann wohl die neuen Gesetze kommen, die sowas dann doch rechtens machen? *hust* Denn:
Schäuble hatte bereits angekündigt, dass, sollte der BGH die Zulässigkeit von Online-Durchsuchungen aufgrund der gegenwärtigen Rechtslage verneinen, entsprechende Anpassungen an den Gesetzen vorgenommen würden.
Quelle: heise.de
Ist ja klar, was einem nicht passt, wird halt passend gemacht. Schon die Handwerker wissen diesen Satz zu schätzen, warum sollten Politiker dem Grundsatz nicht nachkommen dürfen... womöglich, weil den Bürgern das nicht recht... ach egal, die dürfen das schon ![]()
Dabei, ja dabei...
[..] könnte [es] so einfach sein, mit Computern ausgestattete Terroristen, Pädophile, Extremisten und - natürlich - Raubkopierer zu finden: Sind ihre Rechenknechte verbunden mit dem Internet, könnten sie von den jeweils zuständigen Behörden auf verdächtige Inhalte untersucht werden. Und damit die potentiellen Straftäter nicht gewarnt werden, sollte dies unbemerkt geschehen. So geht in etwa die Vision derer, für die der Staat an erster Stelle nicht für individuelle Freiheit, sondern Sicherheit zu sorgen hat.
Quelle: gulli.com
Wer zum Teufel wünscht sich eigentlich die DDR zurück, häh? ![]()
Ganz frisch auf den Tisch die Aussage von Herrn Schäuble - dem sein Arsch gerne getreten werden will, wies scheint - in einer Pressemitteilung des BMI:
„Aus ermittlungstaktischen Gründen ist es unerlässlich, dass die Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit haben, eine Online-Durchsuchung nach entsprechender richterlicher Anordnung verdeckt durchführen können. Hierdurch können regelmäßig wichtige weitere Ermittlungsansätze gewonnen werden. Durch eine zeitnahe Anpassung der Strafprozessordnung muss eine Rechtsgrundlage für solche Ermittlungsmöglichkeiten geschaffen werden“, sagte Schäuble.