Das LG Hamburg hat - man könnte meinen, wieder einmal - die Haftung für jegliche Kommentare, Postings etc. an den weitergeleitet, der den Blog oder das Forum betreibt. Was an sich nicht unbedingt schlimm wäre, wenn der Betreiber bei einem wirklich ungeeigneten Kommentare oder Posting sich querstellt und nichts unternimmt. Doch war dies bei den Fällen des LG Hamburg ja nicht wirklich so. Soll aber wohl nichts bedeuten.

So diesmal bei Callactive gegen Stefan Niggemeier.
Das Landgericht Hamburg hatte bereits 2005 mit einem Urteil in Sachen Foren-Haftung gegen Heise Online für Verwirrung und Unmut gesorgt. Seine umstrittene Rechtsauffassung hat das Gericht aber in einem aktuellen Streit zwischen der Firma Callactive und dem Medienjournalisten und Blogger Stefan Niggemeier (u.a. BildBlog) nun bestätigt. Das LG Hamburg erließ eine einstweilige Verfügung gegen Niggemeier, da dieser Kommentare in seinem Blog nicht vorab kontrolliert hat. (golem.de)
Das schlimme daran ist aber vor allem, dass Niggemeier den Kommentar selbst von Beginn an als unzulässig angesehen und auch gelöscht hat - ohne Aufforderungen. Jedoch fand das Gericht dies nicht ausreichend, am besten nämlich alles von Anfang an kontrollieren und eine wirklich freie Meinungsäußerung ist gar nicht mehr möglich - wenn die Gedanken des LG so von allen angenommen werden sollten.
Das Landgericht Hamburg hat gestern eine einstweilige Verfügung bestätigt, die die Firma Callactive, die für MTV zweifelhafte Anrufsendungen produziert, am 3. September 2007 gegen mich erwirkt hat. Darin wird mir verboten, eine Äußerung zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, die ein Unbekannter am 12. August 2007 in einem Kommentar unter diesem Eintrag in meinem Blog gemacht hat. Dass dieser Kommentar unzulässig war, ist unstrittig. Die juristische Auseinandersetzung dreht sich im Kern darum, ob ich meinen Pflichten als Verantwortlicher dieser Seiten nachgekommen bin. Der Kommentar wurde in der Nacht zum Sonntag um 3.37 Uhr abgegeben. Ich habe ihn (wie berichtet) sofort und unaufgefordert gelöscht, als ich ihn gesehen habe; das war am Sonntagmorgen um 11.06 Uhr. Nach Ansicht des Hamburger Landgerichts genügte das nicht. Ich hätte die Kommentare vorab kontrollieren müssen.
Mehr dazu bei Stefan Niggemeier selbst.
Hier besteht nicht nur meiner Meinung nach das Problem, dass das Gericht davon ausgeht, man müsse als Blogbetreiber (und auch sonst als Betreiber interaktiver Systeme mit Kommentarfunktion oder ähnlichem) wissen, dass bestimmte Artikel Leute dazu provozieren könnten, unzulässige Dinge über den/die Betroffenen zu schreiben - hier liegt der Hase eigentlich begraben. Denn jedes Thema kann bestimmte Menschen dazu provozieren, Dinge zu schreiben die nicht wirklich dazu geeignet sind, in den Kommentaren vorzukommen. Hier sollte es aber eigentlich reichen, dass man als Betreiber seiner Pflichten bewusst diese Kommentare löscht und eben alles tut, was nötig ist. Entweder von Anfang an, weil man eben über die Kommentare gestolpert ist - oder aber man wird auf unzulässiges hingewiesen. Alles vorab zu prüfen, ist nicht nur schier unmöglich bei größeren Angeboten - wie es zum Beispiel bei heise der Fall ist - sondern auch die freie Meinungsäußerung wird hier mehr oder weniger beschnitten auf ein "Meinungsäußerung vielleicht, wenn's grad passt und mit Hürden".
So meint nämlich auch Stefan Niggemeier:
Das Gericht sagt, ich müsse nur bei solch brisanten Einträgen die Kommentare vorab kontrollieren, nicht bei harmlosen Themen. Diese Unterscheidung halte ich nicht nur für falsch, weil sie eine öffentliche Debatte gerade über wichtige Dinge erschwert, sondern auch für außerordentlich weltfremd [..]
Vielleicht erstmal den Anwalt konsultieren, ob ein Thema grad Vorabprüfungspflichtig ist oder so... würde man wenigstens teilweise auf der rechtlich sicheren Seite stehen. Aber auch nur vielleicht. Es ist einfach weltfremd, anders kann man es nicht erklären. Aber da haben die deutschen Gerichte und Politiker bei Internetthemen ja schon öfter sehr hohe Kompetenzansprüche bewiesen.
Mehr dazu bei:
- Stefan Niggemeier / Callactive GmbH ./. Niggemeier II
- golem.de / Foren-Haftung: LG Hamburg besteht auf Vorab-Kontrolle
- taz.de / "Ad absurdum geführt"
- spiegel.de / Jeder Blogger ein Zensor?